Der dicke, rote, hässliche Plastikchlaus

Zweifelsohne ist das Corpus delicti nicht seit Weihnachten einfach nachlässigerweise hängen geblieben, sondern es dient offensichtlich als Werbung für die oben genannte Firma.
Für solche Reklameeinrichtungen gibt es übrigens ein Reglement, das bezweckt, das Ortsbild zu schützen (§ 1) und daher festhält, dass Reklamen das Ortsbild nicht verunstalten dürfen (§ 3 Absatz 2). Um dies sicherzustellen sind Reklamen - auch in Form von kletternden, werbenden Ganzjahreschläusen - vom Gemeinderat zu bewilligen.
Tja, es bleibt die Frage, wie verunstalten und Ortsbildschutz definiert werden!
wanderer - 5. Feb, 13:31